Bevor der Geldhahn zugedreht wird

Presseartikel

LAND & Forst Nr.24/2016 – Biogas-Saniererworkshop
Auf etlichen Biogasanlagen laufen die Kosten davon. Schnelle Reaktion tut not. Auf einem Workshop der Ländlichen Erwachsenenbildung (LEB) gab es Hinweise, um Insolvenzen zu vermeiden.

Die finanzielle Lage zahlreicher Biogasanlagenbetreiber spitzt sich zu.Manche Biogasanlagen sind bereits insolvent, erste Anlagen in der Verwertung. Auch, wenn eine Sanierung noch möglich ist, treten Probleme auf. Denn es sind schwierige technische, rechtliche und wirtschaftliche Aspekte zu berücksichtigen. Diese Probleme wurden jetzt in einem Workshop der LEB in Zusammenarbeit mit dem Fachverband Biogas e.V. aufgezeigt und Lösungsansätze entwickelt. Das Referenten-Team bestand aus einer Sachverständigen, einem Unternehmensberater und einem auf das Insolvenzrecht spezialisierten Anwalt.

„Viele Biogasanlagen, die auf dem Weg in die Insolvenz sind, wären noch zu retten“, ist Dr. Sarah Gehrig überzeugt. Die Sachverständige für Verfahrenstechnik und Wirtschaftlichkeit von Biogasanlagen und Präsidiumsmitglied im Fachverband Biogas e.V. befasste sich mit den Rahmenbedingungen für Anlagenbetreiber.

Folgen der Boomjahre

So haben die „Boomjahre“ bei Biogas durchaus ihre Spuren hinterlassen. In der öffentlichen Wahrnehmung wird Biogas besonders kritisch gesehen, wozu auch eine Reihe von Unfällen beigetragen hat.

Die Behörden reagieren darauf mit erhöhten Auflagen, was aus Sicht der Betreiber mitunter als „Regulierungswut“ gesehen wird. Nicht selten erfordern die Auflagen teure Investitionen, was die ohnehin gestiegenen Kosten weiter in die Höhe treibt. Doch auch die Betreiber selbst müssen sich mehr mit ihren Pflichten beschäftigen, riet Gehrig. „Bürokratie ist kein Selbstzweck, und die Spielregeln sind einzuhal- ten.“

Bei landwirtschaftlichen Biogasanlagen war es fast immer der Hersteller, der sich um alle für den Betrieb notwendigen Unterlagen und Genehmigungen kümmerte. Die Anlagendokumentation ist heute aber oft wertlos, mancher Anlagenhersteller existiert bereits nicht mehr. Das stellt die Betreiber vor die schwierige Situation, alle Auflagen selber erfüllen zu müssen. „Eine nicht vollständige Anlagendokumentation ist eine tickende Zeitbombe“, warnte Gehrig. Denn sie dient als Nachweis gegenüber den Behörden. Hinzu kommt, dass gerade auf den Anlagen, die in den Jahren mit intensivstem Zubau fertiggestellt wurden, zahlreiche Mängel in Konstruktion und Ausführung auftreten. Diese Mängel und Unzulänglichkeiten kumulieren sich über einen längeren Zeitraum.

Zusätzlich zu den technischen und wirtschaftlichen Problemen kommt es in der Krise auch zu Spannungen im zwischenmenschlichen Bereich. Die „scharfe“ Krise wird dann oft durch besondere Ereignisse ausgelöst. Das können schwere Konflikte zwischen den Gesellschaftern sein oder eine Havarie, nachdem die Versicherung gekündigt hat. Und das ist dann der Fall, wenn es bereits größere Schäden gegeben hat.

„Die Versicherer geben sich deutlich mehr Mühe, Zahlungsansprüche abzuweisen als noch vor drei Jahren“, hat auch Gehrig festgestellt. „Viele Anlagen sind zum Kauf von Betriebsmitteln oder für eine vorbeugende Wartung unterfinanziert“, warnte Unternehmensberater Matthias Bäcker. Auf der anderen Seite fehle es an Kostenbewusstsein, etwa beim Strombezug für die Anlage. In einem Fall aus seiner Praxis zahlte ein Betreiber durch einen ungünstigen Vertrag mit seinem Stromversorger 20.000 Euro im Jahr zu viel. Ungünstige Verträge gibt es auch beim Substrateinkauf: Wenn der Betreiber einem Landwirten zusagt, die Silomaisernte von 10 ha abzunehmen, kann es in Jahren mit hohem Ertrag eine teure Überraschung für den Betreiber geben.

Wie schnell eine Zahlungsunfähigkeit droht, machte der Oldenburger Rechtsanwalt Andreas Lauven deutlich: Sie liegt schon vor, wenn nur 10 % der Forderungen nicht bedient werden können. Umso wichtiger ist deshalb eine vorausschauende Liquiditätsplanung. Die Anlagen müssen so organsiert und betrieben werden, dass sie finanziell „Luft“ für zusätzliche Investitionen haben.

Sanieren statt Abwickeln

„Eine Insolvenz sollte immer Ultima Ratio sein“, machte Lauven deutlich. Denn ob der Betreiber nach einer Entschuldung weitermachen kann, hängt nicht von ihm ab. Und der Gesetzgeber sagt klar: „Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen eines Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung, insbesondere zum Erhalt des Unternehmens, getroffen wird (vgl. §1 InsO).“

Das bedeutet in der Regel ein Zerschlagungsverfahren. Im Gegensatz dazu verwirklicht das Insolvenzplanverfahren die Entschuldung des insolventen Rechtsträgers selbst mit dem Ziel einer Sanierung des Unternehmens. Das setzt jedoch voraus, dass ein „tauglicher“, Biogas erfahrener Insolvenzverwalter gefunden wird.

Thomas Gaul

veröffentlich in LAND & Forst Nr. 24/2016

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