Der böse Anlagenbauer?!

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Joule 02/2016 – Vielen Betreibern machen hoher Verschleiß und andere Mängel zu schaffen. Immer öfter lehnen Hersteller Mängelbeseitigung ab, verlangen hohe Preise für Reparaturen. Um das zu vermeiden, sollten Betreiber in solchen Situationen Folgendes tun.

Georg Rahlfs betreibt eine Biogasanlage in der Nähe von Celle. Die Ende 2011 in Betrieb genom­mene und zweimal erweiterte Anlage verfügt über 1.175 kWel Leistung aus vier BHKW. Sie wurde schlüsselfertig von einem süddeutschen Anlagenbauer errichtet. Schon kurz nach der Inbetriebnahme zeigten sich ers­te Probleme. So funktioniert die Dosierung der Fütterung nicht und die Heizung kann den Fer­menter nicht auf Temperatur halten.

Der Hersteller stellte Fut­terpläne zur Verfügung, nach denen der Betreiber die Anla­ge fütterte – jedoch erzeugte die nicht die planmäßige Gasmenge. Georg Rahlfs ließ den Gärrest untersuchen, dabei stellte sich heraus, dass über 20 % des Gas­potenzials ungenutzt ins Endla­ger wandern. Damit nicht genug, brauchen die BHKW deutlich mehr Gas für die Stromproduk­tion – der Wirkungsgrad der Motoren ist viel schlechter als in den Datenblättern angegeben.

Zu allem Überfluss zeigten die Motoren massiven vorzeiti­gen Verschleiß. Der Betreiber reklamierte die Mängel, wenn auch zunächst nicht mit aller Konsequenz, der Anlagenher­ steller reparierte einige Schäden, andere nicht, und stellte teilwei­se hohe Rechnungen für Repara­turen. Die erheblichen Ertrags­ einbußen, die durch schlechten Gasertrag, geringe Wirkungs­grade und die vielen Ausfälle verursacht wurden, gehen zu Lasten des Betreibers.

Die Schuldfrage klären

Der Fall von Georg Rahlfs ist sicher besonders schwerwie­gend, doch es ist weit verbrei­tet, dass Störungen und Mängel auftreten, die Anlage nicht rich­tig läuft, die erwartete Gas­ und Stromproduktion nicht erreicht wird – und der Hersteller die Verantwortung für die Schwie­rigkeiten auf den Betreiber schiebt. Und nicht selten kom­men finanzielle Engpässe hinzu, wenn sich Ertragseinbußen und hohe Reparaturkosten über län­gere Zeit hinziehen. Da ist Streit vorprogrammiert.

Sucht man nach Ursachen, warum so viele Betreiber Pro­bleme mit ihrer Anlage und dem Hersteller haben, wird ein Grundmuster erkennbar, das oft die Situation kennzeichnet: Es wurde nicht ausreichend verschleiß-­ und standfeste Technik verbaut, die viel zu schnell und zu oft kaputtgeht.

Anlagen wurden schlecht geplant und die Betreiber zu wenig in den Betrieb, die einzu­haltenden Betriebsbedingungen und die Anforderungen an die Anlagenführung eingewiesen – vor allem in den Boomjahren des Anlagenbaus. Und nahezu jeder Anlagenhersteller hat ver­sprochen, den Betreiber umfas­send im Betrieb zu unterstützen und so ein besonderes Vertrau­ensverhältnis aufgebaut.

Die Verträge, die zwi­schen Hersteller und Betreiber geschlossen wurden, lassen die Leistungsanforderungen an die Anlage und die einzuhalten­den Betriebsparameter völlig offen und regeln Inbetriebnah­me, Abnahme und Gewährleis­tung sehr einseitig zu Lasten des Betreibers, zumindest sieht es oft nach dem Wortlaut so aus. Anla­genhersteller berufen sich selbst dann darauf, wenn sie offen­sichtliche Fehler gemacht haben. Der Hersteller ist häufig der einzige Lieferant für Ersatzteile und Service, jedenfalls ist der Betrei­ber davon überzeugt, auch wenn dies längst nicht immer zutrifft. Der Betreiber hat noch Zahlungsverpfichtungen aus dem Bau der Anlage, mitunter auch aus vielen Reparaturen. Den Ertragsausfall muss er ganz alleine tragen.
Der Betreiber fährt die Anlage, wie er meint, dass es in Ordnung wäre. Häufig dokumentiert er zu wenig, gerade wenn es zu Pro­blemen kommt. Im Schadens­fall wird vieles mündlich bespro­chen, es fehlen Unterlagen und Fotos vor allem auf Seiten des Betreibers. Dokumente, Aufträ­ge und Reparaturberichte wer­den arglos unterschrieben, oft auch mit „sanftem“ Nachdruck, damit überhaupt eine Reparatur erfolgt. Diese typische Gemen­gelage provoziert Konflikte. Es erfordert erhebli­che Kompromissbereitschaft, will man für beide Seiten akzeptable Lösungen finden.

Wer trägt welche Verantwortung

In dieser Gemengelage sollte man sich zunächst klar werden, welche Verantwortung Betreiber und welche Hersteller für den guten wirtschaftlichen Betrieb einer Biogasanlage haben. Der Betrei­ber hat natürlich die Verantwortung, die Anlage richtig zu bedienen, zu füttern, zu warten und zu unterhalten. Der Hersteller hat die Verantwortung, eine Anlage zu errichten, die bestimmungsgemäß arbeitet. Das ist mit der Ablieferung einer Anla­ge, die die vereinbarte BHKW­-Leistung aufweist, jedoch noch längst nicht erledigt. Im Einzelfall kommt es auf die vertraglichen Vereinbarungen an, aber generell kann man sagen, dass der Her­steller bei schlüsselfertigen Anlagen, die er auch projektiert hat, in der Pficht ist, eine Anlage zu lie­fern, die wirtschaftlich arbeitet. Wenn dies durch Mängel, erhöhten Verschleiß, zu geringe Leistung oder wegen technischer Probleme nicht möglich ist, weil hohe und nicht zu erwartende Reparatur­kosten anfallen und der Ertrag viel niedriger ist als zu erwarten wäre, ist in vielen Fällen der Herstel­ler in der Mitverantwortung – er trägt eine Sys­temverantwortung.

Viele Anlagenhersteller sehen dies jedoch anders und berufen sich darauf, dass für den Betrieb allein der Betreiber ver­antwortlich sei.

Nicht jeder Verschleiß ist „normal“

Für die meisten Teile, die auf einer Anlage verbaut wer­den, gibt es Haltbarkeiten. Die Betriebsbedingungen sind dem Anlagenbauer vorher bekannt, und wenn etwa Rührwerke oder deren Verstellmechanik gehäuft kaputtgehen oder Ver­stopfungen auftreten, weil das Rohrsystem nicht dem zu för­dernden Medium entsprechend dimensioniert ist, dann sind das Konstruktionsfehler, für die der Anlagenbauer einstehen muss.

Anlagenbauer sehen immer gerne „normalen Verschleiß“, auch wenn es sich eigentlich um Konstruktionsfehler han­delt. Generell muss eine BGA so gebaut sein, dass sie mit den dort zu erwartenden Anforderungen klarkommt und die Komponen­ten eine den Umständen entspre­chende Standzeit aufweisen.

Wer schreibt, der bleibt!

Was kann ein Betreiber tun, dessen Anlage hohem Ver­schleiß, Reparaturanfälligkeit und schlechter Leistung ausge­setzt ist? Die erste Grundregel: Aufschreiben, dokumentieren, protokollieren, fotografieren, schriftliche Bestätigungen ein­ holen oder verfassen – Schrift­lichkeit und Dokumentation ist eine äußerst wichtige Grundla­ge des Erfolgs in Auseinander­setzungen an technischen Bau­werken. Denn in einer späteren Auseinandersetzung müssen alle Fakten belegt, alle Aussa­gen bewiesen werden.

Betreiber sollten alle Störun­gen in einem exakten Störungs­tagebuch protokollieren und so genau wie möglich beschreiben, wer was wann bemerkt hat, was getan wurde, wer in die Stö­rungsbeseitigung involviert wur­de und eventuell Anweisungen gegeben hat. Ferner sollten inter­ne Aktennotizen angefertigt und Telefonate und Gesprächsinhal­te festgehalten werden. Wenn Defekte schnell behoben wer­den müssen, damit die Anlage wieder läuft, ist oft keine Zeit, die Kostenfrage zu klären, und selbst im Nachhinein gelingt dies häufig nicht ohne Weiteres.

Der Betreiber sieht sich gezwungen, Rechnungen zu bezahlen, obwohl er der Mei­nung ist, das sei „eigentlich“ eine Reklamation. In diesen Fällen hilft es, Aufträge unter Vorbehalt der späteren Klärung zu erteilen und Zahlungen unter Vorbehalt der Rückforderung zu leisten.

Keinesfalls sollten Betrei­ber Reparaturen selbst vorneh­men oder durch andere Fir­men vornehmen lassen, wenn sie den Defekt beim Hersteller der Anlage reklamieren wollen. Zuerst muss immer dem Herstel­ler Gelegenheit gegeben werden, den Fehler selbst zu beseitigen. In dringenden Fällen können dafür auch sehr kurze Fris­ten gesetzt werden. Erst wenn gesetzte Fristen verstreichen und der Anlagenbauer nicht reagiert, sollten Dritte hinzugezogen wer­den. Und selbstverständlich gilt auch hier: alles schriftlich!

Bei nachhaltigen Leistungs-­ oder Verschleißproblemen soll­ten Betreiber das klärende Gespräch mit dem Hersteller suchen – dies erfordert gründliche Vorbereitung und Planung sowie klar definierte Gesprächsziele, sowohl im Hinblick auf die Besei­tigung technischer Probleme wie auch in wirt­schaftlicher Hinsicht. Die Gesprächsthemen soll­ten vorher abgestimmt sein. Betreiber sollten nie alleine in derartige Verhandlungen gehen, sondern kompetente Unterstützung hinzuziehen. Dies gilt ganz besonders, wenn auf der Seite des Anlagen­bauers mehrere Personen teilnehmen.

„Gute“ Anlagenbauer sind interessiert an ein­vernehmlichen Regelungen und versuchen, mit dem Betreiber eine gütliche Einigung zu finden. Dies gelingt nicht immer auf Anhieb, und meh­rere Verhandlungsrunden sind normal, wenn es um hohe Beträge für Reparaturen, unklare Verant­wortlichkeiten und um Ersatz von Ertragsausfäl­len geht. Mit Kompromissbereitschaft auf beiden Seiten lassen sich aber häufig Lösungen finden.

Wenn jedoch die Probleme groß sind, der Her­steller nicht zu seiner Systemverantwortung steht und dem Betreiber die Lasten alleine aufbürden will, wird es sehr schwierig, Kompromisse zu finden. Ein Lösungsansatz kann dann die Einschal­tung eines Mediators sein, der zwischen den Par­teien vermittelt, wenn beide grundsätzlich damit einverstanden sind.

Georg Rahlfs gelang es nicht, einen Kompro­miss mit dem Anlagenbauer zu finden, zu unter­schiedlich waren die Vorstellungen der Verantwort­lichkeiten. Er führt „seine“ Auseinandersetzung vor dem zuständigen Landgericht. Und dort hilft seine umfangreiche Dokumentation.

Matthias Bäcker

veröffentlicht in “Joule”, Ausgabe 06/2012

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