Ganz aktuell hat das Bundesarbeitsgericht entscheiden, dass Stellenausschreibungen, die sich an „Hochschulabsolventen/ Young Professionals“ und „Berufsanfänger“ richten, eine Benachteiligung wegen des Alters indizieren und zu Schadensersatzleistungen nach dem AGG führen können (Urteil vom 24. Januar 2013). Die Instanzgerichte haben diese Frage bislang teilweise anders bewertet. Die Entscheidung ist leider noch nicht im Detail veröffentlicht, sondern nur als Pressemitteilung.
Es ist daher zu empfehlen, auf derartige Hinweise in Stellenausschreibungen zu verzichten, um sich nicht der Gefahr von Schadenersatzansprüchen auszusetzen.